Platz-/Geländeordnung

Diese Ordnung wird mit Beginn der Teilnahme am Übungsbetrieb von jedem Teilnehmer (auch ohne Vereinsmitgliedschaft) akzeptiert und gilt ebenso für die Dauer einer Mitgliedschaft.

Diese Ordnung ist Beschluss der Vereinsvorstandschaft, dieser ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.

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Den Anweisungen der Übungsleiter oder vom Verein eingesetzte Helfer ist Folge zu leisten.

Die Teilnehmer einer Übungsstunde lassen ihre Hunde ausreichend vor Beginn der Übungsstunde auslaufen.

Alle Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen, lediglich zu Übungszwecken wird der Hund während der Übung, auf Anweisung des Übungsleiters, abgeleint.

Zum Betreten und Verlassen des Übungsplatzes ist der Eingang direkt am Parkplatz zu benutzen. Es werden keine Hunde über die Besucher-Terrasse geführt.

Das Aufhalten auf dem Übungsplatz dient ausschließlich zu Übungszwecken.

Das gesamte Vereinsgelände kann nicht zu Privatzwecken genutzt werden.

Das Mitbringen von Getränken und Essen während den Übungsstunden ist nicht erlaubt.

Auf die „Hundeführer-Terrasse“ werden keine Hunde gebracht. Sie ist, wie der Name schon sagt, für das Aufhalten der Hundeführer. Die Hunde sind in der dafür vorgesehenen Boxenanlage oder bei entsprechender Witterung im Auto zu belassen. Ausnahme sind Welpen bis zum Alter von 6 Monaten, sie sind auf der Terrasse an der Leine zu führen.

In der Woche vor jeder Sportveranstaltung (THS-Wettkampf oder Vereinsprüfung) ist der Platz nur für die Wettkampf-/Prüfungsteil-nehmer zugänglich. Die allgemeinen Übungsstunden sind von den Übungsleitern entsprechend abzusagen und rechtzeitig bekannt zu geben.

Handys sind während den Übungsstunden auf dem Platz auszuschalten bzw. stumm zu schalten.

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